Prüfungsfragen Arbeits- und Sozialrecht: Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen

Arbeits- und Sozialrecht gehört im Orientierungsrahmen zum Rechtsblock, ist aber für jeden Arbeitgeber im Fahrbetrieb zentral: Arbeitszeit, Pausen, Mindestlohn, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung.

108 Fragen in der App

Was du in diesem Sachgebiet können musst

12 Beispielfragen mit Lösung

Eigene Übungsfragen von MietStark (keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen). Klicke auf „Lösung anzeigen“, nachdem du selbst überlegt hast.

Frage 1 Multiple Choice
Welches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten?
  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  2. Straßenverkehrsordnung (StVO)
  3. Gewerbeordnung
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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Lösung: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält zentrale Vorgaben zu Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Arbeitgeber im Fahrbetrieb müssen es bei der Schichtplanung beachten.

Frage 2 Offene Frage
Nennen Sie die Kurzbezeichnung des Gesetzes zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
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Lösung: ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten. Es ist wichtig für die Disposition im Fahrbetrieb.

Frage 3 Multiple Choice
Welche Aussage zu Ruhepausen nach dem ArbZG ist richtig?
  1. Ruhepausen dürfen vollständig an das Schichtende gelegt werden
  2. Ruhepausen sind erst ab zehn Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben
  3. Bei längerer Arbeitszeit sind Ruhepausen einzuhalten
  4. Ruhepausen können durch Freizeit abgegolten werden
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Lösung: Bei längerer Arbeitszeit sind Ruhepausen einzuhalten

Nach dem ArbZG ist die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden durch mindestens 45 Minuten Pause zu unterbrechen. Die Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht an das Arbeitsende gelegt werden.

Frage 4 Multiple Choice
Was ist bei der Beschäftigung von Minijobbern besonders zu beachten?
  1. Für Minijobber müssen in der Regel keine Meldungen erfolgen
  2. Bei Minijobbern kann ein Nachweis über Zeiten entfallen
  3. Besondere Beitrags-/Melde- und Dokumentationsregeln können greifen
  4. Das ArbZG gilt für Minijobber nicht; Ruhezeiten und Höchstgrenzen entfallen
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Lösung: Besondere Beitrags-/Melde- und Dokumentationsregeln können greifen

Auch geringfügige Beschäftigung unterliegt Regeln zu Meldung, Beiträgen und oft auch Arbeitszeitdokumentation.

Frage 5 Multiple Choice
Welche Kombination beschreibt Arbeitgeberpflichten im Fahrbetrieb am besten?
  1. Fahrzeugpflege, Kundenservice und Tarifgestaltung; die Sozialversicherung regelt der Fahrer selbst
  2. Arbeitskleidung und Pausenräume; die Arbeitszeit legt der Fahrer eigenverantwortlich fest
  3. Lohnabrechnung und Urlaubsplanung; die Unfallversicherung ist Sache des Beschäftigten
  4. Arbeitsvertrag, ArbZG-konforme Zeiten, Sozialversicherung, Unfallversicherung und Dokumentation
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Lösung: Arbeitsvertrag, ArbZG-konforme Zeiten, Sozialversicherung, Unfallversicherung und Dokumentation

Arbeitgeberpflichten umfassen die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen, Sozial- und Unfallversicherung sowie die Dokumentation von Arbeitsverträgen.

Frage 6 Offene Frage
Welcher Kurzbegriff steht oft für geringfügige Beschäftigungen mit besonderen Beitrags-/Melderegeln (Entgeltgrenze)?
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Lösung: Minijob

Minijobs unterliegen speziellen Regeln (u. a. Pauschalbeiträge), ersetzen aber nicht Dokumentation und ArbZG-Grundsätze.

Frage 7 Multiple Choice
Ein Fahrer arbeitet regelmäßig weit über die vereinbarte Wochenarbeitszeit, ohne dass die Zeiten aufgezeichnet werden. Wie ist das rechtlich zu bewerten?
  1. ArbZG- und Nachweisrisiken – Arbeitszeit muss planbar und dokumentiert sein
  2. Unproblematisch, wenn der Fahrer freiwillig länger arbeitet und dies schriftlich bestätigt
  3. Relevant erst, wenn sich der Fahrer beim Amt beschwert
  4. Zulässig, sofern die Überstunden pauschal vergütet werden
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Lösung: ArbZG- und Nachweisrisiken – Arbeitszeit muss planbar und dokumentiert sein

Die Nichteinhaltung der Dokumentationspflicht kann zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) führen und rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder nach sich ziehen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist notwendig, um Ruhezeiten und Überstunden korrekt nachzuweisen.

Frage 8 Multiple Choice
Wie ist Trinkgeld im Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn typischerweise zu bewerten?
  1. Mindestlohn muss als Entgeltuntergrenze gesichert sein; Trinkgeld ist grundsätzlich zusätzlich
  2. Trinkgeld kann den Mindestlohn ersetzen, wenn der Fahrer genug Trinkgeld erhält
  3. Trinkgeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Mindestlohn angerechnet
  4. Mindestlohn gilt bei Schichtarbeit nicht, wenn Zuschläge gezahlt werden
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Lösung: Mindestlohn muss als Entgeltuntergrenze gesichert sein; Trinkgeld ist grundsätzlich zusätzlich

Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung der Fahrgäste und wird nicht auf den Mindestlohn angerechnet. Das vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt muss die Mindestlohngrenze allein erreichen.

Frage 9 Multiple Choice
Ein Disponent plant 12-Stunden-Schichten ohne dokumentierte Pausen. Was ist die richtige Bewertung?
  1. Unbedenklich, solange die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet
  2. Zulässig, weil Wartezeiten am Taxistand als Ruhepausen im Sinne des ArbZG anerkannt werden
  3. Arbeitszeitrecht verlangt Pausen/Grenzen und nachvollziehbare Nachweise – Planung muss das abbilden
  4. Pausen sind entbehrlich, wenn der Fahrer zustimmt und der Disponent ihm zum Ausgleich einen zusätzlichen freien Tag zusagt
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Lösung: Arbeitszeitrecht verlangt Pausen/Grenzen und nachvollziehbare Nachweise – Planung muss das abbilden

Das ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 8, höchstens 10 Stunden und schreibt Ruhepausen vor. Eine Schichtplanung ohne Pausen und Nachweise verstößt dagegen.

Frage 10 Offene Frage
Nennen Sie den Begriff für die Zeit zwischen zwei Arbeitsschichten, die der Erholung dient und gesetzlich bemessen ist.
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Lösung: Ruhezeit

Nach dem ArbZG ist nach Ende der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Zu kurze Schichtabstände sind unzulässig.

Frage 11 Multiple Choice
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Welche Aussage trifft zu?
  1. Entgeltfortzahlung kommt in der Regel erst in Betracht, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist
  2. Die Krankenkasse zahlt das Entgelt in der Regel vom ersten Krankheitstag an, der Arbeitgeber wird davon entlastet
  3. Krankheit kann das Arbeitsverhältnis beenden, sobald die Arbeitsunfähigkeit eine Woche dauert
  4. Bei Arbeitsunfähigkeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entgeltfortzahlungspflicht bestehen
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Lösung: Bei Arbeitsunfähigkeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entgeltfortzahlungspflicht bestehen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt Lohnfortzahlung bei Krankheit. Unternehmer müssen Voraussetzungen und Nachweis kennen.

Frage 12 Multiple Choice
Wer zahlt grundsätzlich die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Beschäftigten?
  1. Der Arbeitgeber
  2. Die Beschäftigten selbst
  3. Der Staat
  4. Die Berufsgenossenschaft
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Lösung: Der Arbeitgeber

Unfallversicherungsbeiträge trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht vergessen.

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