Prüfungsfragen Recht: Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen

Recht ist das Fundament der Fachkundeprüfung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), BOKraft, Genehmigung, Pflichten von Taxi und Mietwagen sowie Grundzüge von Gewerbe-, Handels- und Steuerrecht.

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Was du in diesem Sachgebiet können musst

12 Beispielfragen mit Lösung

Eigene Übungsfragen von MietStark (keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen). Klicke auf „Lösung anzeigen“, nachdem du selbst überlegt hast.

Frage 1 Multiple Choice
Welches Gesetz ist die zentrale Rechtsgrundlage für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen in Deutschland?
  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  2. Handelsgesetzbuch (HGB)
  3. Straßenverkehrsordnung (StVO)
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Lösung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Das PBefG regelt die gewerbliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen. Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr, ersetzt das PBefG aber nicht.

Frage 2 Offene Frage
Nennen Sie die Verordnung, die u. a. Bau, Ausrüstung und Betrieb von Taxen und Mietwagen näher ausgestaltet (Kurzbezeichnung genügt).
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Lösung: BOKraft

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) konkretisiert technische und betriebliche Anforderungen an Taxen und Mietwagen.

Frage 3 Multiple Choice
Darf ein Mietwagenunternehmer sein Fahrzeug dauerhaft am Taxenstand als „frei“ bereithalten?
  1. Nein — das entspricht dem Taxiverkehr und ist für Mietwagen grundsätzlich nicht vorgesehen.
  2. Ja — meist, wenn der Mietwagen gerade frei ist und der Fahrer dort wartet.
  3. Ja — oft, wenn der Fahrer dort seine Pause einlegt und das Fahrzeug frei anbietet.
  4. Ja — wenn er dort Bestellungen abwartet und eine Standgebühr zahlt.
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Lösung: Nein — das entspricht dem Taxiverkehr und ist für Mietwagen grundsätzlich nicht vorgesehen.

Bereithalten am Taxenstand und freies Anbieten sind Merkmale des Taxiverkehrs. Mietwagenverkehr ist auf Vorbestellung ausgerichtet.

Frage 4 Multiple Choice
Welche Aussage zur Geltungsdauer der Genehmigung ist richtig?
  1. Genehmigungen gelten ein Jahr und können nicht erneuert werden.
  2. Genehmigungen werden befristet erteilt und können danach neu erteilt werden.
  3. Die Geltungsdauer beträgt zehn Jahre und kann verlängert werden.
  4. Genehmigungen bleiben bis zum Renteneintritt des Unternehmers gültig.
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Lösung: Genehmigungen werden befristet erteilt und können danach neu erteilt werden.

Genehmigungen werden befristet erteilt, für den Taxenverkehr höchstens für fünf Jahre (§ 16 Abs. 4 PBefG). Nach Ablauf ist eine Wiedererteilung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Frage 5 Multiple Choice
Welche Aussage zur Ortskunde bzw. zu örtlichen Kenntnissen ist im Taxikontext zutreffend?
  1. Wer die Ortskunde nachweist, kann in der Regel auf die Genehmigung nach dem PBefG verzichten und den Betrieb sofort ohne Anzeige aufnehmen.
  2. Ortskundeprüfungen sind für Mietwagen bundesweit einheitlich geregelt und gelten für Taxen nicht.
  3. Ortskunde ist typischerweise für Busfahrer im Linienverkehr vorgeschrieben, für Taxifahrer ist sie dagegen nicht vorgesehen.
  4. Für Taxen können örtliche Anforderungen (z. B. Ortskunde) relevant sein; Details hängen von Ort und Regelung ab.
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Lösung: Für Taxen können örtliche Anforderungen (z. B. Ortskunde) relevant sein; Details hängen von Ort und Regelung ab.

Neben bundesrechtlichen Vorgaben können örtliche Anforderungen für Taxen bestehen. Genehmigung und Ortsanforderungen sind zu trennen.

Frage 6 Multiple Choice
Fachliche Eignung im Berufszugangsrecht bedeutet typischerweise …
  1. Nachweis der Fachkunde (z. B. Prüfung) für den Unternehmer bzw. Verkehrsleiter
  2. Nachweis einer mehrjährigen unfallfreien Fahrpraxis als Taxifahrer
  3. Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch alle eingesetzten Fahrer
  4. Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung als einzig möglicher Nachweis
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Lösung: Nachweis der Fachkunde (z. B. Prüfung) für den Unternehmer bzw. Verkehrsleiter

Die fachliche Eignung muss der Unternehmer bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) nachweisen, in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK.

Frage 7 Offene Frage
Nennen Sie das Stichwort für den festen Unternehmensort, zu dem Mietwagen nach Aufträgen typischerweise zurückkehren.
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Lösung: Betriebssitz

Der Betriebssitz ist Anker der Rückkehrpflicht und des erlaubten Bereithaltens im Mietwagenverkehr.

Frage 8 Multiple Choice
Nach Mietwagenfahrt: Der Fahrer parkt bewusst vor dem Bahnhof und wartet auf winkende Fahrgäste. Wie ist das einzuordnen?
  1. Zulässig, wenn kein Dachzeichen montiert und das Fahrzeug nicht beklebt ist
  2. Zulässig, weil Bahnhofsvorplätze als Aufnahmeorte für Mietwagen freigegeben sind
  3. Unzulässig — Verstoß gegen Rückkehrpflicht und Abgrenzung zum Taxi
  4. Zulässig, sobald der Taxameter aus ist und der Preis vorab vereinbart wird
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Lösung: Unzulässig — Verstoß gegen Rückkehrpflicht und Abgrenzung zum Taxi

Heranwinken ersetzt keine Vorbestellung, und statt zum Betriebssitz zurückzukehren, hält sich der Mietwagen wie ein Taxi bereit. Beides ist im Mietwagenverkehr unzulässig.

Frage 9 Multiple Choice
Wofür steht „finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Sinne von § 13 PBefG?
  1. Dass die Genehmigungsbehörde dem Unternehmer ein zinsgünstiges Darlehen zur Anschaffung der Fahrzeuge gewährt
  2. Nachweis ausreichender Mittel und wirtschaftlicher Solidität für den ordnungsgemäßen Betrieb
  3. Dass der Unternehmer pro Fahrzeug einen festen Mindestumsatz erzielt, den er der Behörde jährlich per Steuerbescheid belegt
  4. Dass die Fahrzeuge ohne Kredit oder Leasing bezahlt sind und der Unternehmer keine Verbindlichkeiten hat
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Lösung: Nachweis ausreichender Mittel und wirtschaftlicher Solidität für den ordnungsgemäßen Betrieb

Finanzielle Leistungsfähigkeit sichert, dass der Betrieb nicht von vornherein zahlungsunfähig oder unseriös aufgestellt ist. Typische Nachweise: Kapital, Bürgschaften, Bankbestätigungen o. Ä.

Frage 10 Offene Frage
Nennen Sie den Ort bzw. die Infrastruktur, an dem Taxen öffentlich bereitstehen und Fahrgäste ohne Vorbestellung aufnehmen dürfen — im Gegensatz zum bestellbasierten Mietwagen.
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Lösung: Taxenstand

Taxenstand (Taxistand) = Bereithalten und Straßenaufnahme für Taxen. Mietwagen dürfen sich dort nicht als „wartendes Taxi“ einreihen.

Frage 11 Multiple Choice
Ein Unternehmer will „nur die Konzession halten“ und den Betrieb erst in zwei Jahren starten, wenn die Stadt gewachsen ist. Wie ist das im Hinblick auf die Betriebspflicht zu bewerten?
  1. Zulässig, wenn die Versicherung läuft und die Genehmigungsgebühren bezahlt sind; der Betriebsstart darf dann in der Regel frei gewählt werden.
  2. Riskant/unzulässig – die Genehmigung verlangt typischerweise zeitnahe tatsächliche Betriebsaufnahme und -ausübung
  3. Zulässig, weil die Genehmigung für mehrere Jahre gilt und der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme je nach Marktlage dem Unternehmer überlassen bleibt
  4. Bei Mietwagenkonzessionen ist das zulässig, weil dort keine Pflicht zur zeitnahen Betriebsaufnahme besteht und der Start offenbleibt.
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Lösung: Riskant/unzulässig – die Genehmigung verlangt typischerweise zeitnahe tatsächliche Betriebsaufnahme und -ausübung

Betriebspflicht und öffentlicher Verkehrsbedarf stehen dem langjährigen „Parken“ von Konzessionen entgegen. Behörden können Fristen setzen und bei Untätigkeit einschreiten.

Frage 12 Multiple Choice
Antragsteller legt gefälschte Nachweise zur fachlichen Eignung vor. Welche Folge ist am ehesten zu erwarten?
  1. Versagung und schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit; ggf. weitere rechtliche Konsequenzen
  2. Genehmigung trotz Fälschung, da Nachweise meist nicht geprüft werden dürfen
  3. Genehmigung, sobald die echten Nachweise nachgereicht werden, ohne dass die Fälschung bewertet wird
  4. Eine Verwarnung kann ausreichen; eine Versagung ist nicht möglich
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Lösung: Versagung und schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit; ggf. weitere rechtliche Konsequenzen

Täuschung bei Berufszugangsnachweisen begründet ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit. Zudem kann die Fälschung strafrechtliche Folgen haben.

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