Recht ist das Fundament der Fachkundeprüfung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), BOKraft, Genehmigung, Pflichten von Taxi und Mietwagen sowie Grundzüge von Gewerbe-, Handels- und Steuerrecht.
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Was du in diesem Sachgebiet können musst
Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Genehmigung, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht
Unterschiede Taxi und Mietwagen, Rückkehrpflicht, Pflichtfahrgebiet
BOKraft: Pflichten von Unternehmer und Fahrpersonal, Ausrüstung, Aushangpflichten
PBZugV: Zugang zum Beruf, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit
Beförderungsvertrag und Haftung in Grundzügen
Steuern: Umsatzsteuer (u. a. ermäßigter Satz im Taxi-Nahverkehr), Kfz-, Einkommen- und Gewerbesteuer
12 Beispielfragen mit Lösung
Eigene Übungsfragen von MietStark (keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen). Klicke auf „Lösung anzeigen“, nachdem du selbst überlegt hast.
Frage 1Multiple Choice
Welches Gesetz ist die zentrale Rechtsgrundlage für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen in Deutschland?
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Lösung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Das PBefG regelt die gewerbliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen. Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr, ersetzt das PBefG aber nicht.
Frage 2Offene Frage
Nennen Sie die Verordnung, die u. a. Bau, Ausrüstung und Betrieb von Taxen und Mietwagen näher ausgestaltet (Kurzbezeichnung genügt).
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Lösung: BOKraft
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) konkretisiert technische und betriebliche Anforderungen an Taxen und Mietwagen.
Frage 3Multiple Choice
Darf ein Mietwagenunternehmer sein Fahrzeug dauerhaft am Taxenstand als „frei“ bereithalten?
Nein — das entspricht dem Taxiverkehr und ist für Mietwagen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ja — meist, wenn der Mietwagen gerade frei ist und der Fahrer dort wartet.
Ja — oft, wenn der Fahrer dort seine Pause einlegt und das Fahrzeug frei anbietet.
Ja — wenn er dort Bestellungen abwartet und eine Standgebühr zahlt.
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Lösung: Nein — das entspricht dem Taxiverkehr und ist für Mietwagen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bereithalten am Taxenstand und freies Anbieten sind Merkmale des Taxiverkehrs. Mietwagenverkehr ist auf Vorbestellung ausgerichtet.
Frage 4Multiple Choice
Welche Aussage zur Geltungsdauer der Genehmigung ist richtig?
Genehmigungen gelten ein Jahr und können nicht erneuert werden.
Genehmigungen werden befristet erteilt und können danach neu erteilt werden.
Die Geltungsdauer beträgt zehn Jahre und kann verlängert werden.
Genehmigungen bleiben bis zum Renteneintritt des Unternehmers gültig.
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Lösung: Genehmigungen werden befristet erteilt und können danach neu erteilt werden.
Genehmigungen werden befristet erteilt, für den Taxenverkehr höchstens für fünf Jahre (§ 16 Abs. 4 PBefG). Nach Ablauf ist eine Wiedererteilung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Frage 5Multiple Choice
Welche Aussage zur Ortskunde bzw. zu örtlichen Kenntnissen ist im Taxikontext zutreffend?
Wer die Ortskunde nachweist, kann in der Regel auf die Genehmigung nach dem PBefG verzichten und den Betrieb sofort ohne Anzeige aufnehmen.
Ortskundeprüfungen sind für Mietwagen bundesweit einheitlich geregelt und gelten für Taxen nicht.
Ortskunde ist typischerweise für Busfahrer im Linienverkehr vorgeschrieben, für Taxifahrer ist sie dagegen nicht vorgesehen.
Für Taxen können örtliche Anforderungen (z. B. Ortskunde) relevant sein; Details hängen von Ort und Regelung ab.
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Lösung: Für Taxen können örtliche Anforderungen (z. B. Ortskunde) relevant sein; Details hängen von Ort und Regelung ab.
Neben bundesrechtlichen Vorgaben können örtliche Anforderungen für Taxen bestehen. Genehmigung und Ortsanforderungen sind zu trennen.
Frage 6Multiple Choice
Fachliche Eignung im Berufszugangsrecht bedeutet typischerweise …
Nachweis der Fachkunde (z. B. Prüfung) für den Unternehmer bzw. Verkehrsleiter
Nachweis einer mehrjährigen unfallfreien Fahrpraxis als Taxifahrer
Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch alle eingesetzten Fahrer
Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung als einzig möglicher Nachweis
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Lösung: Nachweis der Fachkunde (z. B. Prüfung) für den Unternehmer bzw. Verkehrsleiter
Die fachliche Eignung muss der Unternehmer bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) nachweisen, in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK.
Frage 7Offene Frage
Nennen Sie das Stichwort für den festen Unternehmensort, zu dem Mietwagen nach Aufträgen typischerweise zurückkehren.
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Lösung: Betriebssitz
Der Betriebssitz ist Anker der Rückkehrpflicht und des erlaubten Bereithaltens im Mietwagenverkehr.
Frage 8Multiple Choice
Nach Mietwagenfahrt: Der Fahrer parkt bewusst vor dem Bahnhof und wartet auf winkende Fahrgäste. Wie ist das einzuordnen?
Zulässig, wenn kein Dachzeichen montiert und das Fahrzeug nicht beklebt ist
Zulässig, weil Bahnhofsvorplätze als Aufnahmeorte für Mietwagen freigegeben sind
Unzulässig — Verstoß gegen Rückkehrpflicht und Abgrenzung zum Taxi
Zulässig, sobald der Taxameter aus ist und der Preis vorab vereinbart wird
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Lösung: Unzulässig — Verstoß gegen Rückkehrpflicht und Abgrenzung zum Taxi
Heranwinken ersetzt keine Vorbestellung, und statt zum Betriebssitz zurückzukehren, hält sich der Mietwagen wie ein Taxi bereit. Beides ist im Mietwagenverkehr unzulässig.
Frage 9Multiple Choice
Wofür steht „finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Sinne von § 13 PBefG?
Dass die Genehmigungsbehörde dem Unternehmer ein zinsgünstiges Darlehen zur Anschaffung der Fahrzeuge gewährt
Nachweis ausreichender Mittel und wirtschaftlicher Solidität für den ordnungsgemäßen Betrieb
Dass der Unternehmer pro Fahrzeug einen festen Mindestumsatz erzielt, den er der Behörde jährlich per Steuerbescheid belegt
Dass die Fahrzeuge ohne Kredit oder Leasing bezahlt sind und der Unternehmer keine Verbindlichkeiten hat
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Lösung: Nachweis ausreichender Mittel und wirtschaftlicher Solidität für den ordnungsgemäßen Betrieb
Finanzielle Leistungsfähigkeit sichert, dass der Betrieb nicht von vornherein zahlungsunfähig oder unseriös aufgestellt ist. Typische Nachweise: Kapital, Bürgschaften, Bankbestätigungen o. Ä.
Frage 10Offene Frage
Nennen Sie den Ort bzw. die Infrastruktur, an dem Taxen öffentlich bereitstehen und Fahrgäste ohne Vorbestellung aufnehmen dürfen — im Gegensatz zum bestellbasierten Mietwagen.
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Lösung: Taxenstand
Taxenstand (Taxistand) = Bereithalten und Straßenaufnahme für Taxen. Mietwagen dürfen sich dort nicht als „wartendes Taxi“ einreihen.
Frage 11Multiple Choice
Ein Unternehmer will „nur die Konzession halten“ und den Betrieb erst in zwei Jahren starten, wenn die Stadt gewachsen ist. Wie ist das im Hinblick auf die Betriebspflicht zu bewerten?
Zulässig, wenn die Versicherung läuft und die Genehmigungsgebühren bezahlt sind; der Betriebsstart darf dann in der Regel frei gewählt werden.
Riskant/unzulässig – die Genehmigung verlangt typischerweise zeitnahe tatsächliche Betriebsaufnahme und -ausübung
Zulässig, weil die Genehmigung für mehrere Jahre gilt und der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme je nach Marktlage dem Unternehmer überlassen bleibt
Bei Mietwagenkonzessionen ist das zulässig, weil dort keine Pflicht zur zeitnahen Betriebsaufnahme besteht und der Start offenbleibt.
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Lösung: Riskant/unzulässig – die Genehmigung verlangt typischerweise zeitnahe tatsächliche Betriebsaufnahme und -ausübung
Betriebspflicht und öffentlicher Verkehrsbedarf stehen dem langjährigen „Parken“ von Konzessionen entgegen. Behörden können Fristen setzen und bei Untätigkeit einschreiten.
Frage 12Multiple Choice
Antragsteller legt gefälschte Nachweise zur fachlichen Eignung vor. Welche Folge ist am ehesten zu erwarten?
Versagung und schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit; ggf. weitere rechtliche Konsequenzen
Genehmigung trotz Fälschung, da Nachweise meist nicht geprüft werden dürfen
Genehmigung, sobald die echten Nachweise nachgereicht werden, ohne dass die Fälschung bewertet wird
Eine Verwarnung kann ausreichen; eine Versagung ist nicht möglich
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Lösung: Versagung und schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit; ggf. weitere rechtliche Konsequenzen
Täuschung bei Berufszugangsnachweisen begründet ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit. Zudem kann die Fälschung strafrechtliche Folgen haben.
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